Kein generelles Besatzverbot mit Regenbogenforellen in Fliessgewässern

Am alle zwei Jahre stattfindenden Forum des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz(ÖKF), das diesmal unter dem Motto: „Fischbesatz 2000 - Nachhaltige Hege und Nutzung" stand, wurde neben vielen interessanten Referaten zu den Themen Besatz, Genetik, Zucht, Forschung etc. erstmals auch in Österreich der Besatz mit Regenbogenforellen auf breiter Basis diskutiert.

Als Gegner des Regenbogenforellen Einsatzes war Dr. Armin Peter/EAWAG und als Befürworter einer gemäßigteren Haltung war Martin Peter vom Schweizer Fischereiverband/Ressort Artenschutz geladen. Dr. A. Peter, dessen Untersuchung zum Konkurrenzverhalten von Regenbogen- und Bachforellen auch von ausländischen Stellen oft zitiert wurde, erntete bereits bei der Präsentation der Bilder vom begradigten Alpenrhein und den monotonen Kanälen in Verbindung mit seiner Forderung nach ausschließlicher Bevorzugung der Bachforelle in diesen Gewässern nur ein unglaubwürdiges Kopfschütteln. Die Befürworter der Regenbogenforelle wie Dieter Brozek(Östereichische Fischereigesellschaft), Mag. Roman Moser(Gmunden), allen voran aber die Schweizer Vertreter der Fischerei, Martin Peter (SFV) und Günter Feuerstein (Internationale Konferenz der Fischereivereine am Alpenrhein) brachten viel Licht in die Untersuchung und sprachen sich für eine differenzierte, auf das jeweilige Gewässer abgestimmte Betrachtungsweise aus. Dem konnten auch die anwesenden Vertreter der Forschungsstellen der Universität für Bodenkultur in Wien(BOKU) sowie vom Bundesamt für Wasserwirtschaft in Scharfling beipflichten.

Es sollte keine generelle Verdammung der Regenbogenforelle aus allen Fließgewässern stattfinden. Extremismus in Form von Schwarz-Weiß-Malerei sei nicht zielführend und würde an gewissen Gewässern eine nachhaltige Bewirtschaftung, v.a. auch in Anbetracht der sich verändernden klimatischen Verhältnisse, verunmöglichen. Die Veränderungen in den Beständen von Bach- und Regenbogenforellen, sollten jedoch stets kritisch im Auge behalten werden, meinten sowohl die Universitätsprofessoren Dr. Stefan Schmutz und Dr. Matthias Jungwirth von der BOKU in Wien als auch Doz. Dr. Franz Uiblein von der Universität Salzburg.

Hofrat Dr. Albert Jagsch, Leiter des Bundesamts für Wasserwirtschaft (Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde) in Scharfling beendete die interessante Plenardiskussion mit dem Vorschlag an Dr. Peter die Regelung, wie sie im neuen Vorarlberger Landesfischereigesetz zur Anwendung kommen soll, auch auf die Schweizer Gewässer zu übertragen. Die Vorlage für das neue Vorarlberger Fischereigesetz sieht vor, den Regenbogenforellenbesatz in all jenen Fliessgewässerabschnitten zu erlauben, wo aufgrund anthropogener Veränderung der Gewässer die Bachforelle nicht mehr in der Lage ist, erfolgreich zu reproduzieren.

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